Fragen bei der Einstellung
Arbeitgebende dürfen bei der Einstellung nur solche Fragen stellen, an deren Beantwortung sie berechtigtes Interesse nachweisen können.
Unzulässige Fragen, wie z. B. die nach einer bestehenden Schwangerschaft oder Ihrer Lebensplanung, müssen Sie nicht wahrheitsgemäß beantworten.
zurück