Erziehungszeiten in der Rentenversicherung
Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, werden drei Erziehungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt. Diese werden dem Elternteil zugeordnet, das das Kind erzogen hat. Ein Wechsel der Zuordnung unter den Eltern ist möglich.
Material:
Broschüre "Kindererziehung – Plus für die Rente" der Deutschen Rentenversicherung
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