Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld wird von der gesetzlichen Krankenkasse oder bei privat versicherten Arbeitnehmerinnen vom Bundesversicherungsamt während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung gezahlt.
Das Mutterschaftsgeld erhalten Sie nicht, wenn das Beschäftigungsverhältnis nicht in den Zeitraum des Mutterschutzes fällt, also bereits eher als sechs Wochen vor dem Geburtstermin endet.
Weitere Informationen:
- Ihre Krankenkasse
- Bundesversicherungsamt
Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn,
Tel.: 0228 619-0
www.mutterschaftsgeld.de
Material:
Broschüre "Leitfaden zum Mutterschutz" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
zurück


