Studium mit Kind
Studierende der Uni können bis zu zwei Urlaubssemester beantragen, wenn sie Eltern werden. Studierende der FH auch mehr. Während der Beurlaubung besteht aber kein BAföG-Anspruch. Sie können ALG II und Sozialgeld beantragen und haben dann ggf. auch Anspruch auf Mehrbedarf für Schwangere bzw. Alleinerziehende. Die BAföG-Sätze erhöhen sich für Studierende mit Kindern nicht. Sie können aber eine Verlängerung der BAföG-Zeiten beantragen. Für das Kind können Sie Wohngeld beantragen.
Finanzielle Unterstützung für schwangere Studentinnen können auch AStA-Darlehen und Stiftungsgelder (z.B. Bundesstiftung Mutter und Kind) sein.
Speziell für allein erziehende Studierende bieten die Projekte des Hildegardis Vereins sowie Madame Courage finanzielle Hilfen an.
Weitere Informationen:
Lassen Sie sich bei den Gleichstellungsbeauftragen der WWU und der Fachhochschule ausführlich beraten.
Material:
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