Arbeitslosengeld I (Alg I)
Das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung und wird bei Arbeitslosigkeit oder bei Teilnahme an einer durch die Agentur für Arbeit geförderten beruflichen Weiterbildung gezahlt. Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer arbeitslos ist, die Anwartschaftszeit erfüllt und sich bei der Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos gemeldet hat. Wer Arbeitslosengeld bezieht, muss „arbeitsfähig“ und bereit sein, eine „zumutbare“ Beschäftigung aufzunehmen.
Weitere Informationen:
Agentur für Arbeit
Matarial:
"Merkblatt für Arbeitslose" der Agentur für Arbeit
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