Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden. Es schreibt Mindeststandards fest, die für alle Arbeitnehmer/innen gelten und nicht unterschritten werden dürfen.
Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände bzw. einzelne Arbeitgebende gestalten über arbeits- und tarifvertragliche Vereinbarungen die arbeitsrechtliche Situation der Arbeitnehmenden mit.
Bedeutsame – das Arbeitsverhältnis gestaltende –Gesetze sind beispielsweise:
- das Bürgerliche Gesetzbuch
- das Mutterschutzgesetz
- das Jugendarbeitsschutzgesetz
- das Bundeserziehungsgeldgesetz
- das Arbeitsschutzgesetz
- das Arbeitszeitgesetz
- das Gesetz über Teilzeit und befristete Arbeitsverhältnisse.
Weitere Informationen:
www.bmas.de
Material:
Broschüre "Arbeitsrecht" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
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