Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis kann auf verschiedene Arten beendet werden:
- Kündigung
Das Arbeitsverhältnis kann sowohl durch die Arbeitnehmenden als auch durch die Arbeitgebenden gekündigt werden. Die Möglichkeiten der Kündung durch die Arbeitgebenden sind eingeschränkt. - Befristung
Bei Abschluss des Arbeitsvertrages wird auch das Ende des Arbeitsverhältnisses vereinbart. - Aufhebungsvertrag
Arbeitgebende und Arbeitnehmende können grundsätzlich darin übereinkommen, dass ein bestehendes Arbeitsverhältnis wieder aufgelöst wird.
Weitere Informationen:
Dt. Gewerkschaftsbund – Region Münsterland
Johann-Krane-Weg 16
48149 Münster
Tel.: 0251 132350
Fax: 0251 1323520
E-Mail: muenster@dgb.de
www.muenster.dgb.de
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