Berufsausbildungsbeihilfe
Während einer beruflichen Erstausbildung sowie einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme kann unter bestimmten Voraussetzungen Berufsausbildungsbeihilfe gewährt werden. Auszubildende erhalten Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können. Die Höhe hängt vom Gesamtbedarf und bei beruflicher Ausbildung vom anzurechnenden Einkommen ab der Auszubiidenen und den Eltern ab.
Weitere Informationen:
Agentur für Arbeit
Informationsmaterial:
Merkblatt "Berufsausbildungsbeihilfe" der Agentur für Arbeit
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