Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Durch das Entgeltfortzahlungsgesetz haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für die Dauer von bis zu sechs Wochen. Dieser gilt auch bei geringfügiger Beschäftigung.
Material:
Broschüre Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
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