Gleichbehandlungsgrundsatz
Die Arbeitgebenden sind an den Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden. Das heißt, gewährt die Arbeitgebenden allen oder einer bestimmten Beschäftigungsgruppe soziale Leistungen, so dürfen einzelne Arbeitspersonen nicht ohne sachlichen Grund vom Bezug dieser Leistungen ausgeschlossen werden.
Weitere Informationen:
Die Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragten
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