Übergangsgeld und Ausbildungsgeld
Behinderte Menschen können während einer beruflichen Bildungsmaßnahme unter bestimmten Voraussetzungen Übergangsgeld als Entgeltersatzleistung beantragen. Wenn kein Anspruch auf Übergangsgeld besteht, könnte ein Anspruch auf Ausbildungsgeld gegeben sein. Das Ausbildungsgeld ist ebenfalls eine Leistung zur Sicherstellung des Lebensunterhalts, die nur für behinderte Menschen erbracht wird. Ob die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind, prüft die Beratungskraft.
Weitere Informationen:
Agentur für Arbeit
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