Bildungsgutschein
Einen Bildungsgutschein können Sie bekommen, wenn
- die Weiterbildung notwendig ist, um Sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern oder eine drohende Arbeitslosigkeit von Ihnen abzuwenden und
- die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Sie vor Beginn der Teilnahme dazu beraten hat und
- die Weiterbildung und der Bildungsträger für die Förderung zugelassen sind.
Beschäftigte können einen Bildungsgutschein erhalten, wenn damit Arbeitsplätze gesichert, Entlassungen vermieden oder der Fachkräftebedarf gedeckt wird und wenn unter anderem
- die Weiterbildung dafür notwendig ist und
- Sie keinen anerkannten Berufsabschluss haben oder
- einen Berufsabschluss haben, aber Ihren Beruf aufgrund einer mehr als vier Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit oder Kindererziehung/Pflege von Angehörigen nicht mehr ausüben können und
- die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Sie und Ihre Arbeitgebenden vor Beginn der Teilnahme dazu beraten hat und
- die Weiterbildung und der Bildungsträger für die Förderung zugelassen sind.
Auch Berufsrückkehrende können nach einer Familien- oder Pflegezeit einen Bildungsgutschein erhalten.
Informieren Sie sich bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, ob Sie einen Bildungsgutschein bekommen können. Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.
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