Bildungsprämie
Die Bildungsprämie ist ein bundesweites Programm. Es fördert Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind und Kompetenzen erweitern.
Die Förderung gibt es für
- Beschäftigte
- Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit
- Selbstständige oder Existenzgründende
- Beschäftigte oder Selbstständige, die aufstockende Leistungen nach dem SGB II erhalten
- berentete und pensionierte Personen.
Sie können die Bildungsprämie jährlich beantragen.
Gefördert werden können 50 Prozent der Weiterbildungskosten und/oder Prüfungskosten, der Zuschuss beträgt max. 500 Euro.
Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie
- mindestens 15 Arbeitsstunden pro Woche arbeiten
- Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 Euro bei Alleinstehenden und 40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung nicht überschreitet.
Sie können Sie bei einer Bildungsscheck- bzw. Bildungsprämienberatungsstelle informieren und hier auch den Antrag stellen.
In Münster ist das z.B. die Volkshochschule.
Weitere Informationen:
Die Bildungsprämie (Bundesminsterium für Bildung und Forschung)
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