Meister-BAföGAufstiegsfortbildungsförderung (AFBG)
Was wird gefördert?
- Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung,
- Berufliche Fortbildung in allen Berufsbereichen, unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird (Vollzeit/Teilzeit/schulisch/außerschulisch/mediengestützt/Fernunterricht).
Wer wird gefördert?
- Handwerks- und andere Fachkräfte, die sich auf technische oder andere Fortbildungsabschlüsse vorbereiten (Voraussetzung: eine anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung),
- Fortbildungen in den Gesundheits- und Pflegeberufen nach den Richtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft,
- Fortbildungen an anerkannten Ergänzungsschulen.
Wie wird gefördert?
- Alleinerziehende können zusätzlich zu den monatlichen Höchstsätzen einen Zuschuss zur Kinderbetreuung in Höhe von 113 Euro erhalten.
- Bei Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen ist zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ein einkommens- und vermögensunabhängiger Maßnahmebeitrag (30,5 % + zinsgünstiges Bankdarlehen) vorgesehen.
- Wer sich nach Abschluss der Weiterbildung selbstständig macht, dem werden auf Antrag unter bestimmten Bedingungen 66 % des Restdarlehens erlassen.
- Antragstellung: schriftlich und rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung.
Weitere Informationen:
www.Meister-Bafög.de
Material:
Broschüre "Meister-BAföG – Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
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