Steuerliche Behandlung der beruflichen Fortbildung
Wer Kurse, Tagungen und/oder Vortragsveranstaltungen besucht, um sich im ausgeübten Beruf fortzubilden, kann sämtliche Kosten wie Lehrgangsgebühren, Fahrtkosten, Schreibmaterial etc. in der Steuer als Werbungskosten geltend machen.
Weitere Informationen
Finanzamt Münster
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