Ausbildungsförderung (BAföG)
Auch über das 30. Lebensjahr hinaus ist diese staatliche Förderung zur Finanzierung eines Studiums möglich, wenn
- das Abitur oder Fachabitur auf dem sogenannten zweiten Bildungsweg erworben wurde (das Studium muss allerdings direkt nach der Abiturprüfung aufgenommen werden)
- die Aufnahme eines Studiums durch Kindererziehungszeiten hinausgeschoben werden muss
- nach einer Zugangsprüfung bei einer Universität oder Fachhochschule ein Studium aufgenommen wird
- das sogenannte „Meister-BAföG“ beantragt wird
- sich in der Ausbildung die persönlichen Verhältnisse so verändern, dass Auszubildende bedürftig werden und noch keine Ausbildung, die nach dem Gesetz gefördert werden kann, berufsqualifizierend abgeschlossen hat
Die Altersgrenze im Masterstudium wurde auf 35 Jahre angehoben.
Weitere Informationen:
- BAföG-Amt, Bismarckallee 11, 48149 Münster Tel.: 0251 83-79539
- Sozialberatungsstelle des Studentenwerks
Material:
BAfög-Merkblätter des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
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